Honorar- und Absageregelung

Eine Einheit (auch das Erstgespräch) kostet 140 Euro für 60 Minuten (davon sind 10 Minuten für Vor- und Nachbereitung bzw.  Dokumentation anberaumt).


Absageregelung

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine Absage ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe gemäß § 1168 ABGB in Rechnung gestellt, da die vereinbarte Behandlungszeit ausschließlich für Sie reserviert ist und kurzfristig nicht anderweitig vergeben werden kann. 


Kostenzuschuss und Absetzbarkeit für psychotherapeutische Behandlung (Stand Oktober 2025):


Kostenzuschuss durch die Krankenkasse

ÖGK:     33,7 Euro

BVAEB: 48,8 Euro

SVS:      45 Euro


Für Kinder und Jugendliche kann zum Kostenzuschuss durch die Krankenkasse zusätzlich ein Kostenanteil in Höhe von 36,63 Euro bei der zuständigen Kinder- und Jugendhilfe beantragt werden.


Es besteht die Möglichkeit auf vollständige Übernahme durch private Krankenversicherungen (Merkur, UNIQA, Generali, Wiener Städtische).


Die Kosten der Behandlung sind bei der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich absetzbar.